Bridge-Club Wedel e. V.
Datenschutzordnung des Bridge-Club Wedel e.V. (DSO-BC-Wedel)
§ 1: Allgemeines
1. Diese Ordnung regelt das Erfassen und das Verarbeiten von
personenbezogenen Daten der Mitglieder des Bridge-Club Wedel e.V.
durch den Club (BC Wedel).
2. Der BC Wedel hat den Zweck, den Bridgesport in der Form des
Turnierbridge nach den Regeln der WBF (Word Bridge Federation) auf
gemeinnütziger Grundlage zu pflegen und zu fördern und zur Verwirklichung
insbesondere Lern-, Spiel- oder Trainingsmöglichkeiten anzubieten.
3. Der Club ist seit dem 16. Januar 1997 ein Mitgliedsverein des Deutschen
Bridgeverbandes e. V. (DBV).
4. Die Aufnahme in den DBV begründet gleichzeitig die Mitgliedschaft als
Mitgliedsverein in dem für den Verein zuständigen Bezirks-/Landesverband
des DBV: (hier: dem
Bridge-Verband Schleswig-Holstein e.V.) Für diese
Mitgliedschaft gelten die folgenden Regelungen entsprechend:
5. Die Mitgliedsvereine haben Beiträge zu zahlen. Bemessungsgrundlage
dafür ist die Anzahl der Personen, die ihnen als Erstmitglieder zu Beginn des
Geschäftsjahres angehören oder ihnen im Laufe des Geschäftsjahres als
solche beitreten
. Personen, die mehreren Mitgliedsvereinen angehören,
werden vom DBV nur bei einem Verein als Erstmitglied geführt. Dieser
Verein hat die Beiträge getrennt für beide Verbände abzuführen. Ist eine
Person Zweitmitglied in einem Verein, der einem anderen Landesverband
angehört, so zahlt dessen Beitrag dieser Verein.
§ 2: Rechtsgrundlagen
1. Ein Verein darf aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO beim Vereinsbeitritt
(Aufnahmeantrag oder Beitrittserklärung) und während der
Vereinsmitgliedschaft nur solche Daten von Mitgliedern erheben, die für die
Begründung und Durchführung des zwischen Mitglied und Verein durch den
Beitritt zustande kommenden rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses
erforderlich sind. Damit dürfen alle Daten erhoben werden, die zur
Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der
Mitglieder
(wie etwa Name, Anschrift, in der Regel auch das Geburtsdatum,
ferner Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer)
notwendig sind.
2. Der Verein kann auch Daten von Nicht-Vereinsmitgliedern (z.B. von
Gästen,
Zuschauern, Besuchern, fremden Spielern, Teilnehmern an Lehrgängen und
Wettkämpfen) erheben, soweit dies zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen
des Vereins erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte
und Grundfreiheiten der betroffenen Person
überwiegen. Ein berechtigtes
Interesse besteht grundsätzlich nur an den Daten, die für eine eindeutige
Identifizierung erforderlich und ausreichend sind.

§ 3: Definitionen
1. Erstmitglieder sind die Mitglieder des BC Wedel, die für die Ermittlung
der Verbandsbeiträge von Relevanz sind.
2.
Zweitmitglieder sind die Mitglieder des BC Wedel, die nicht zur Ermittlung
von Verbandsbeiträgen herangezogen werden dürfen, weil sie Erstmitglied
in einem anderen Bridge-Club sind, der sie für die Ermittlung seiner
Verbandsbeiträge einbeziehen darf.
3.
Clubpunktsammler sind die Erstmitglieder des BC Wedel, die den
Zusatzbeitrag gem. § 7 der Masterpunktordnung des DBV entrichten.
4.
Gäste sind Personen, die nicht Mitglied im BC Wedel sind und nur sporadisch
an einem Turnier des Clubs teilnehmen möchten.
§ 4 Umfang und Inhalt der Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Die Mitgliederbestandsführung mit ihren möglichen Veränderungen erfolgt im
Rahmen einer zeitgemäßen
Mitgliederverwaltung auf einem clubeigenen
Laptop.
2. Der Club hat z.Z. ca. 100 Mitgliedern, die einen jährlichen
a.
Beitrag zur Abdeckung der laufenden Kosten des Clubs
b.
Beiträge für die o.g. Verbände
zahlen.
Da die Vorstandsarbeit ehrenamtlich geleistet wird, erfolgt das Inkasso der
Beiträge ausschließlich mittels
Bankeinzugsverfahren, um den
Kassenwart von einer aufwendigen Offenen-Posten-Buchhaltung zu
befreien. Die Angabe einer
Kontoverbindung ist daher Voraussetzung für
die Club-Mitgliedschaft.
3. Zu der jährlich
einzuladenden Mitgliederversammlung und dem Versand
des entsprechenden Protokolls sind neben den
postalischen Adressdaten
auch die E-Mailadressen wünschenswert, die einen schnellen und
preisgünstigen Versandweg ermöglichen.
4. Bei jedem Bridge-Turnier spielt ein Paar, bestehend aus 2 Personen, gegen
ein anderes Paar oder ein Team (beim Team-Bridge, bestehend aus 2
Paaren)
gegen ein anderes Team. Diese Paare und Teams finden sich zu jedem
Turnier neu zu den Turnieren zusammen. Um dies zu ermöglichen, benötigt
und veröffentlicht der Club für seine Mitglieder eine
Mitgliederliste mit den
erforderlichen
Direkt-Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) in Printform und
auf der mitgliederinternen Seite seines
Internet-Auftritts.
5. Die Mitgliedsvereine des DBV sind verpflichtet, diesem die für eine
ordnungsgemäße Verbandsverwaltung notwendigen Daten ihrer Mitglieder
mitzuteilen. Dies umfasst die erstmalige Mitteilung wie auch die regelmäßige
Aktualisierung. Daraus ergibt sich eine Weitergabe-Pflicht der meisten
Mitgliederdaten, u.a. die Kennzeichnung jedes Clubmitglieds als Erst- oder
Zweitmitglied. Die Übermittlung erfolgt in digitaler Form.
6. Im Rahmen eines jeden Turniers erzielen die Paare oder Teams ein
Turnierergebnis, das als Rangfolge die erzielten Wertungspunkte in Relation
zu den maximal erreichbaren (%) dargestellt wird. Diese Ergebnisse werden
zusätzlich in Form von Club-Punkten (CP) ermittelt, in die diverse Parameter
des Turniers eingehen. Der DBV übernimmt gegen eine Sonder-Gebühr die
Sammlung dieser Club-Punkte eines Clubmitgliedes, die dieses bei
verschiedenen Clubs und anerkannten Bridge-Reisen erspielt hat. Dieser
Sammel-Wunsch ist jedem Club, bei dem ein Spieler ein Turnier bestreitet,
mitzuteilen. Der sog. Punktesekretär des Clubs meldet die im Jahr

aufgelaufenen Club-Punkte an den DBV. Für diese Service verlangt der DBV
einen Sonderbeitrag, den nur der Erstclub einzieht.
7. Jeder Bridgespieler erhält in der
DBV-Spieler-Datenbank eine eindeutige
Identifikations-Nr. und einen zugehörigen Ausweis. Die Nummer ist die
eindeutige Identifikation eines Spielers im Rahmen des SpielerDatenaustausches zwischen den Vereinen und dem DBV
§ 5 Erhebung folgender Verwaltungsdaten
1.
Aus dem bisher genannten berechtigtem Interesse ergibt sich, dass der
Bridge-Club die folgenden personenbezogenen Daten seiner Mitglieder (M)
und temporären Gäste(G) für die aufgeführten Zwecke und Ziele
erhebt,
speichert, verwendet und weitergibt.
Mitglied
(M)
Gast(G)
Daten
Zweckbestimmung
M
G
Titel
Nachname
Vorname
Dienen der Identifikation und Differenzierung der Mitglieder im
Club und in den Verbänden. Sie werden daher an den
Bundesverband weitergegeben, zusammen mit weiteren
Informationen
M
Geburtsdatum
dient dem Zweck
große runde Geburtstage clubintern zu würdigen und
Beiträge gestaffelt nach Alter zu erheben und
Teilnahmeberechtigungen für bestimmte Turniere zu
überprüfen.
M
Telefon-Nr.
E-Mail
Adresse
Bridge als Paar-Spiel benötigt immer 2 oder 4 Personen als
Spielereinheit; Mitgliederlisten mit den Kontaktdaten
ermöglichen erst die spontane Kontaktaufnahme zu möglichen
Partnern
M
Straße und
Hausnummer
PLZ
Ort
Die offizielle Kommunikation des Vereins mit seinen Mitgliedern
verläuft weitgehend per Mail; das geht schnell, einfach und billig.
Da aber nicht alle Mitglieder auf diesem Weg zu erreichen sind,
müssen Einladungen und Protokolle weiterhin per Post
versendet werden.
M
Konto
Nr./IBAN
BLZ/BIC
Name des
Instituts
Der Club fordert die Jahresbeiträge für sich und den Landes
und Bundes-Verband per Bankeinzug an, um eine aufwendige
Offene-Posten-Verwaltung zu vermeiden.
M
G
Erst- oder
Zweitmitglied?
wenn letzteres
Club-Nr. des
Erstclubs
oder Gast,
Mitglieder können auch in einem 2. oder weiteren Club Mitglied
sein. Da nur der Erstclub die Gelder für den Landes- und
Bundesverband abführt und das Inkasso für die Verbände
betreibt, ist diese Unterscheidung für die Beitragserhebung
erforderlich.
M
G
Punkte
Sammler?
Erzielte
Clubpunkte
Alle Bridgespieler eines DBV-Mitgliedclubs können sich ihre bei
den verschiedenen Clubs erspielten Club-Punkte (CP) beim
DBV registrieren und sammeln lassen. Dazu benötigten der Club
und der Verband eine entsprechende Information, um das
Veranlassen zu können.
Die Kosten für den Service der zentralen Sammlung von
Ergebnispunkten werden nur vom Erstclub erhoben und an den
DBV weitergereicht.
DBV-Nr.
Die eineindeutige Identifikation (DBV-Nr.) jedes Spielers in der
Datenbank des DBV, erhält jedes Mitglied im Rücklauf auf seiner
DBV-Mitgliedskarte.
Die angenommenen Aufnahmeanträge werden im Original in einem Ordner
gesammelt und die Daten digital in
3 Dateien gespeichert und bei ev.
Veränderungen angepasst. Diese Dateien sind nur den sachlich verantwortlichen
Vorstandsmitgliedern zugänglich.
Und zwar
2. In der
Mitglieder-Datei, die im Wesentlichen für die Mitgliederverwaltung
benötigt wird und damit die Grundlage für die Kommunikation (digital,
postalisch, telefonisch) mit und zwischen den Mitgliedern darstellt.
3. In der
Spieler-Datei innerhalb des Score-Programms Merlin, die für
Identifikation der im jeweiligen Turnier spielenden Personen mit ihren
Kennzeichen, ob die CP-Punktesammler sind oder nicht, relevant ist.
4. Und in der
Buchhaltungs-Datei, in der die Kontodaten der Mitglieder für das
Bankeinzugsverfahren gespeichert sind.
§ 6 Entstehung und Verwendung personenbezogener Leistungsdaten
1. Neben den vorgenannten, für die reine Administration erforderlichen
personenbezogenen Daten,
entstehen bei der Teilnahme an offiziellen
Clubturnieren oder an den von Verbänden ausgetragenen Bridge-Turnieren
personenbezogene Ergebnisdaten pro Turnier / Datum und deren
Darstellung in einer Rangfolge nach dem Erfüllungsgrad maximaler
Gewinnpunkte.
2. Diese Personen-Paar bezogenen Ergebnis-Daten werden datumsbezogen
pro Turnier in einer
Ergebnisdatei gespeichert. Die entsprechenden
Ergebnislisten werden ausgedruckt und für die Mitglieder einsehbar
archiviert. Darüber hinaus werden diese Listen in die entsprechenden Seiten
des Clubeigenen
Internetauftritts (http://www.bc-wedel.de/) mit Passwort
versehen für max. 24 Monate gespeichert.
3. Die über beliebige Zeiträume
innerhalb eines Jahres aggregierten
Leistungsdaten (CP)
werden für die Punktesammler regelmäßig an den
DBV gesendet und dort gesammelt. Die Clubpunkte werden im Verhältnis
100:1 in sog. Masterpunkte umgerechnet und sind öffentlich über die
Homepage des DBV einsehbar
.
§ 7 Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte.
Vereinsmitglieder, Dachverbände und Internet-user sind gemäß DS-GVO als Dritte
anzusehen. Die Übermittlung in Form von
Dateien und Listen an Dritte werden in der
folgenden Darstellung aufgezeigt (Nummerierung gem. nachfolgender Tabelle).
1. Mitgliederliste a)
2. Mitgliederliste b)
3. Turnierergebnisliste
4. Ergebnis-Datei
5. Mitglieder-Datei des Clubs
6. Spieler-Datei des DBV
7. Buchhaltungsdatei Klubmitglieder
Mitglied (M)
Gast(G)
Daten
1
2
3
4
5
6
7
M
G
Ttel
Nachname
Vorname
X
x
x
X
X
X
X
X
x
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
M
Telefon-Nr.
E-Mail-Adresse
X
x
X
X
X
x
X
x
X
X
M
Geburtsdatum
x
x
x
X
M
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
M
Konto-Nr./IBAN
BLZ/BIC
Name des Instituts
X
X
x
X
X
x
M
G
Erst- oder Zweitmitglied?
wenn letzteres oder Gast,
DBV -Club-Nr.
X
X
x
x
X
X
M G
Punkte-Sammler?
X
X
X
X
M
G
Rang/Platz
Erreichte Punkte; ggf. CP
Von erreichbaren Punkten
Erreichte Prozent
X
X
X
X
X
X
X
X
Die Dateien/Listen 1 bis 7 werden an die folgenden Dritten weitergegeben:
1. Vorstand für Verwaltungsaufgaben
2. Mitglieder über Schwarzes Brett und Intranet
3. Mitglieder über Schwarzes Brett und Intranet
4. DBV für CP/MP-Verwaltung
5. Vorstand für Verwaltungsarbeit und
Turnierleiter für Turnierergebnisberechnung
6. DBV für Verwaltungsarbeit
7. Kassenwart für Beitragsinkasso
Stand 8. September 2018